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   VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99   

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VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99 (https://dejure.org/1999,4189)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 (https://dejure.org/1999,4189)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 4 S 861/99 (https://dejure.org/1999,4189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsvollstreckung: Voraussetzungen für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3506
  • VBlBW 2000, 24
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99
    Schließlich handelt es sich nicht um eine Bagatellforderung, welche die Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Vollstreckung nicht rechtfertigen könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979, BVerfGE 51, 97, 113).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99
    Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, daß bei heutigem Lebensstandard in Wohnungen regelmäßig verwertbare Pfandstücke zu finden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.06.1981, BVerfGE 57, 346, 358).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1984 - 10 S 489/84

    Verwaltungsvollstreckung; Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99
    Der nach § 6 Abs. 2 LVwVG statthafte und auch im übrigen zulässige (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.1984 - 10 S 484/84 -, VBlBW 1985, 135) Antrag kann von der Antragstellerin als Gläubigerin der Beitragsansprüche und damit als aktiv legitimierte Vollstreckungsbehörde gestellt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1985 - 10 S 802/85

    Zuständigkeit für Wohnungsdurchsuchungsanordnung - Inhalt des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99
    Erforderlich ist deshalb eine Aufstellung der zu vollstreckenden Ansprüche unter Angabe des jeweiligen Schuldgrundes und der jeweiligen Höhe sowie des Entrichtungszeitraums (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.05.1985 - 10 S 802/85 -, BWGZ 1986, 199 = Die Justiz 1986, 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht insbesondere entschieden, dass die zu vollstreckenden, auf § 46 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 WaffG gestützten Sicherstellungsverfügungen des Antragstellers nicht offenkundig rechtswidrig waren (vgl. zu diesem Maßstab Senat, Beschl. v. 27.05.2014 - 1 S 399/14 - m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.1999 - 4 S 861/99 - NJW 1999, 3506), sondern nach Aktenlage im Gegenteil alles für deren Rechtmäßigkeit sprach.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19

    Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens

    Jedoch lässt sich aus dem dem Schutz des Vollstreckungsschuldners dienenden Zweck ableiten, dass zumindest Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet, d.h. für den Vollstreckungsschuldner erkennbar sein müssen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506 ; Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 -, juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 13.12.2013 - 2 S 1772/13 -, n.v.; Beschluss vom 26.01.2021 - 3 S 4271/20 -, NVwZ-RR 2021, 441 ).

    Zu den weiteren inhaltlichen Anforderungen hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ausgeführt (Beschluss vom 16.06.1999, a.a.O. Rn. 6):.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur

    Die Zulässigkeit der Maßnahme Durchsuchung (und ggf. Wegnahme aufgefundener Gegenstände) richtet sich nämlich nach dem für die ersuchende Behörde geltenden Recht (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 LVwVG iVm § 7 Abs. 1 LVwVfG und Wolf/Stephan a.a.O. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften auf die Vollzugshilfe gemäß § 60 Abs. 4 PolG; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506; a.A. OVG NW, Beschl. v. 13.2.1980, KStZ 1980, 139 mwN, allerdings unter Berücksichtigung von Besonderheiten des nordrhein-westfälischen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes, sowie im Anschluß daran Rothfuß, Verwaltungsvollstreckung in Baden-Württemberg, 1994, S. 33).

    Schließlich muß ein den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

    Rechtswidrig war die Durchsuchungsanordnung jedoch deshalb, weil dem Verwaltungsgericht bei ihrem Erlaß kein Vollstreckungsauftrag gemäß § 5 Satz 1 LVwVG bzw. kein denselben Anforderungen genügendes Vollstreckungsersuchen an den Polizeivollzugsdienst vorlag (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

    Aus ihrem dem Schutz des Pflichtigen dienenden Zweck läßt sich ableiten, daß zumindest Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet, das heißt für den Pflichtigen erkennbar sein müssen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 und Beschl. v. 16.6.1999 a.a.O.; vgl. zum Inhalt und zur Form des Vollstreckungsauftrages auch Rothfuß a.a.O. S. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 3 S 4271/20

    Erlass einer Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung ausländischer

    Die Zulässigkeit der Maßnahme Durchsuchung (und ggf. Wegnahme aufgefundener Gegenstände) richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde geltenden Recht (§ 4 Abs. 3 Satz 2 LVwVG i.V.m. § 7 Abs. 1 LVwVfG; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O. und Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 - NJW 1999, 3506).

    Inhaltlich erfordert der Vollstreckungsauftrag bzw. das Vollstreckungsersuchen, dass Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O., 16.06.1999 - 4 S 861/99 - a.a.O. und vom 30.05.1985 - 10 S 802/85 - Justiz 1986, 109); einer namentlichen Bezeichnung des Vollstreckungsbeamten bedarf es nicht, sondern es genügt, wenn Vollstreckungsbeamte i.S.d. § 5 LVwVG ohne namentliche Nennung ermächtigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 - a.a.O.).

    Der Besitz des Schriftstückes, das den Vollstreckungsauftrag bzw. das Vollstreckungsersuchen enthält, legitimiert lediglich den Vollstreckungsbeamten gegenüber dem Vollstreckungsschuldner (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 - a.a.O.).

  • VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08

    Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität

    Äußere und innere Wirksamkeit (hier beide mit Zustellung am 20.5.2008) sowie Vollziehbarkeit der Grundverfügung genügen an sich, d.h. die Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Grundverwaltungsakts ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und in der Folge für die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 - NJW 1999, 3506; allgemein zum Vollstreckungsrecht: Ruder/Schmitt, Polizeirecht 7. Aufl. 2005, Rdnr. 666a, m.w.N.).

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen, der - so hier - im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht angehört wird, umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - juris, und vom 16.6.1999, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 24.02.2005 - 7 K 301/05

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung einer

    Dabei hat das Gericht die formellen und materiellen Vollstreckungsvoraussetzungen, insbesondere die Vereinbarkeit mit Art. 13 GG zu prüfen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2002 - 1 S 782/02 -), nicht aber den Inhalt der angeordneten, zur Vollstreckung kommenden Maßnahme, da das Verfahren der Durchsuchungsanordnung allein der Wahrung des Richtervorbehaltes gemäß Art. 13 Abs. 2 GG dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, BVerfGE 57, 346; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506; VG Sigmaringen, Beschluss vom 30.10.1996 - 5 K 1827/96 -, Beschluss vom 12.02.1997 - 8 K 2019/96 -).

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen, der selbst im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht angehört wird, umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - und 16.06.1999 - 4 S 861/99 - ).

    Wiewohl im allgemeinen die namentliche Bezeichnung der die Durchsuchung vornehmenden Person nicht erforderlich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 16.06.1999 - 4 S 861/99) erschien sie vorliegend geboten; nachdem der Antragsteller keinen schriftlichen Vollstreckungsauftrag erteilt hat ist durch die Mitwirkung des Sachbearbeiters bei der Durchsuchung sichergestellt, dass die Suche auf das Erforderliche begrenzt wird.

  • VG Stuttgart, 07.04.2017 - 5 K 2101/17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

    Eine ausdrückliche materiell-rechtliche Prüfung der verfügten waffen- und sprengstoffrechtlichen Maßnahmen findet im Rahmen der Durchsuchungsermächtigungen (Art. 13 Abs. 2 GG, § 46 Abs. 4 Satz 2 Drittelsatz 2 WaffG, § 6 Abs. 2 LVwVG) nicht statt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, VBlBW 2000, 24; VG Stade, Beschl. v. 22.07.2003 - 3 E 793/03 -, NVwZ 2004, 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Zum einen sind im Vollstreckungsverfahren Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des vollstreckbaren - und insbesondere des bestandskräftigen - Verwaltungsakts ausgeschlossen (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, 290 m.N.); die rechtliche Überprüfung der Durchsuchungsanordnung eröffnet keinen neuen Rechtsweg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, BVerfGE 57, 346 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, VBlBW 2000, 24 ).
  • VG München, 29.06.2023 - M 22 X 23.930

    Sicherheitsrecht, Haltungsuntersagung und Abgabepflicht hinsichtlich eines

    Zu prüfen ist daher (lediglich), ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme vorliegen und ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, insbesondere ob die zu vollstreckende Maßnahme den schwerwiegenden Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigt, da sonst der Vollstreckungserfolg gefährdet wäre (vgl. VGH BW, B.v.16.6.1999 - 4 S 861/99 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Eine inhaltliche Rechtmäßigkeitsprüfung der Ausgangsanordnungen findet im Verfahren der Durchsuchungsgestattung hingegen nicht statt, da dieses allein der Wahrung des Richtervorbehalts gem. § 13 Abs. 2 GG dient (vgl. VGH BW, B.v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 33).

  • VG Karlsruhe, 14.02.2018 - 2 K 1422/18

    Durchsuchungsanordnung nach Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte

    b) Eine ausdrückliche materiell-rechtliche Prüfung der verfügten waffenrechtlichen Maßnahmen findet zwar im Rahmen der Durchsuchungsermächtigungen (Art. 13 Abs. 2 GG, § 46 Abs. 4 Satz 2 Drittelsatz 2 WaffG, § 6 Abs. 2 LVwVG) nicht statt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, VBlBW 2000, 24; VG Stade, Beschl. v. 22.07.2003 - 3 E 793/03 -, NVwZ 2004, 124).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03

    Rechtsweg zum Verwaltungsgericht: Antrag der Ausländerbehörde auf Erlass einer

  • VG Freiburg, 26.08.2020 - 4 K 2703/20

    Regelungsumfang der Ungültigkeitserklärung und Einziehung einer Jagdwaffe

  • VG Sigmaringen, 06.03.2002 - 6 K 368/02

    Gerichtliche Durchsuchungsanordnung zwecks Vollstreckung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 11 S 240/99

    Gegenstandswert: Wohnungsdurchsuchung nach Passauflage

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